Verleihungsordnung Ehrenzeichen des Pellenzbundes

Auszeichungen des Bezirksverbandes Pellenz

  1. Ehrenzeichen in Bronze
  2. Ehrenzeichen in Silber
  3. Ehrenzeichen in Gold

Die Ehrenzeichen des Bezirksverbandes Pellenz, können verliehen werden an Schützenbrüder, Schützenschwestern und an Personen die sich um den Bezirksverband Pellenz verdient gemacht haben.

Ehrenzeichen in Bronze

  • Alle Personen die mindestens 10 Jahre im Bruderrat tätig sind und mindestens an 30 Bruderratstagungen teilgenommen haben.
  • An alle Personen die mindestens 5 Jahre im geschäftsführenden Vorstand des Bezirksverbandes Pellenz tätig sind und an 15 Bruderratstagungen teilgenommen haben.
  • Alle Personen die mindestens 15 Jahre im geschäftsführenden Vorstand oder 20 Jahre im Vorstand ihrer Bruderschaft tätig sind.
  • Alle Personen die eine Würde als Diözesankönig erringen.
  • Alle Personen die mindestens 50 Jahre Mitglied ihrer Bruderschaft sind.
  • Alle Personen die mindestens 10 Jahre als Stellvertreter im Vorstand des Bezirksverbandes Pellenz tätig sind.
  • Es können auch Personen ausgezeichnet werden die durch freundschaftliche Kontakte zum Wohle der Bruderschaft und des Pellenzbundes aktiv sind.

Ehrenzeichen in Silber

  • Alle Personen die mindestens 15 Jahre im Bruderrat tätig sind und mindestens an 50 Bruderratstagungen teilgenommen haben.
  • An alle Personen die mindestens 10 Jahre im geschäftsführenden Vorstand des Bezirksverbandes Pellenz tätig sind und an 35 Bruderratstagungen teilgenommen haben.
  • Alle Personen des Bezirksverbandes die die Würde eines Bundesprinzen oder Bundesschülerprinzen erringen.
  • Alle Personen die mindestens 20 Jahre im geschäftsführenden Vorstand oder 25 Jahre ihrer Bruderschaft im Vorstand tätig sind.

Ehrenzeichen in Gold

  • Alle Personen die mindestens 20 Jahre im Bezirksbruderrat tätig sind und mindestens an 75 Bruderratstagungen teilgenommen haben.
  • An alle Personen die mindestens 15 Jahre im geschäftsführenden Vorstand des Bezirksverbandes Pellenz tätig sind und an 50 Bruderratstagungen teilgenommen haben.
  • An alle Personen die mindestens 25 Jahre im geschäftsführenden oder 35 Jahre im Vorstand ihrer Bruderschaft tätig sind.
  • An alle Personen die die Würde eines Bundeskönigs errungen haben.

Antragberechtigt sind:

Bezirksvorstand, Bezirksbruderrat und die Bruderschaften des Bezirksverbandes Pellenz

Die Auszeichnungen können nicht an andere Personen übertragen werden. Eine Verleihung kann im Normalfall alle 5 Jahre in der Reihenfolge Bronze, Silber, Gold mit Ausnahme eines Bundeskönigs, Bundesprinzen oder Bundesschülerprinzen erfolgen. Im Ausnahmefall entscheidet der Bezirksvorstand mit 2/ 3 Mehrheit! Zu jeder Auszeichnung wird eine Urkunde ausgehändigt.

Es kann immer nur eine Stufe beantragt werden auch wenn die AuszeichnungsBedienungen mehrmals erfüllt sind. Die Kosten trägt der Antragsteller! Ehrenzeichen bitte rechts tragen!

Die Auszeichnungen werden übergeben durch:
Ehrenzeichen in Bronze ein Bezirksvorstandsmitglied
Ehrenzeichen in Silber ein Bezirksvorstandsmitglied
Ehrenzeichen in Gold Bezirks Bundesmeister oder sein Stellvertreter / Bezirkspräses

Die Bestimmungen wurden am 21.Juli 1993 in Mendig aufgestellt

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